Ein Interview mit Dr. Mariana Peer
Dr. Mariana Peer ist Fachtierärztin für Tierschutz, Fachtierärztin für öffentliches Veterinärwesen und Mitarbeiterin der Landesbeauftragten für Tierschutz Baden-Württemberg.
Im Interview erläutert sie die wissenschaftlichen, rechtlichen und ethischen Grundlagen der Qualzuchtbewertung bei Katzen – von Persern über Scottish Fold bis zu Sphynx und Rexkatzen.
Dr. Mariana Peer ist Fachtierärztin für Tierschutz, Fachtierärztin für öffentliches Veterinärwesen und Mitarbeiterin der Landesbeauftragten für Tierschutz Baden-Württemberg.
Im Interview erläutert sie die wissenschaftlichen, rechtlichen und ethischen Grundlagen der Qualzuchtbewertung bei Katzen – von Persern über Scottish Fold bis zu Sphynx und Rexkatzen.
SG: Was versteht man unter dem Begriff „Qualzucht“?
MP: Der Begriff „Qualzucht“ existiert als solcher im Tierschutz-Gesetzestext nicht explizit, allerdings beinhaltet § 11b Tierschutzgesetz (TierSchG) das sogenannte Qualzuchtverbot.
Gemäß diesem Paragrafen ist die Zucht mit Tieren verboten, wenn von deren Nachzucht zu erwarten ist, dass erblich bedingt Körperteile oder Organe fehlen, funktionsuntauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden für die betroffenen Tiere entstehen. Außerdem wenn bei den Nachkommen erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten, die mit Leiden verbunden sind, oder Sozialkontakt mit Artgenossen oder die Haltung selbst zu vermeidbaren Leiden, Schmerzen oder Schäden führt.
Als Synonym für Qualzucht kann man auch „zuchtbedingte Defekte“ verwenden.
All diese variablen Erscheinungsformen zuchtbedingter Defekte nennt man Qualzuchtmerkmale.
Unter Qualzucht ist also die Verpaarung von Elterntieren zu verstehen, die bereits sogenannte Qualzuchtmerkmale tragen und bei deren Nachkommen zu erwarten ist, dass diese wiederholt Träger von Qualzuchtmerkmalen sein werden.
SG: Was wären sogenannte Qualzuchtmerkmale? Können Sie uns Beispiele nennen?
MP: Qualzuchtmerkmale sind körperliche oder funktionelle Veränderungen, die zu gesundheitlichen oder verhaltensbiologischen Einschränkungen führen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Merkmal von Geburt an manifest auftritt oder ob es sich im Laufe des Lebens als „late-onset-Erkrankung“ entwickelt.
Man kann diese Merkmale auf unterschiedliche Arten einteilen. Unter die äußeren Qualzuchtmerkmale fallen sichtbare Defekte wie:
- Faltohren (Scottish Fold)
- Haarlosigkeit (Canadian Sphynx, Don Sphynx, Mexican Hairless, Peterbald, Ukrainian Levkoy, Bambino, Dwelf und weitere)
- Tasthaarlosigkeit (Haarlose Rassen und weitere Rex-Rassen)
- Kurzköpfigkeit (Perser, Exotic Shorthair, aber auch vorkommend bei British Shorthair, Britisch Longhair, Scottish Fold, und weiteren)
- Schwanzlosigkeit / Stummelschwänzigkeit (Manx, Cymric Manx, Japanes Bobtail und weitere)
- Skelettmissbildungen (Munchkin, Bambino, Dwelf, und weitere, sowie Tiere mit Schwanz- oder Schädelmissbildungen)
Innere Qualzuchtmerkmale betreffen zuchtbedingte Defekte von Organen und Körperteilen, die man nur durch weiterführende Untersuchungen feststellen kann, wie:
- Taubheit oder Einschränkung des Hörvermögens infolge des Weiß-Gen-Defektes und Pigmentmangels bei weiß-blauäugigen Katzen
- Wasserkopf (Hydrocephlaus) als Folge von Brachyzephalie bei verschiedenen Rassen
- Gelenksarthrosen infolge von Osteochondrodysplasie bei Scottish Fold Katzen
- Wirbelsäulenmissbildungen (Verkürzungen bei Munchkin, variable Missbildungen bei Katzen mit Schwanzmissbildungen, Atlanto-Axiale Instabilität bei extremer Brachyzephalie)
Es gibt auch Qualzuchtmerkmale, die primär das natürliche Verhalten von Katzen einschränken und dadurch vor allem zu Leiden führen, wie zum Beispiel:
- Fehlende Vibrissen, die keine Schmerzen verursachen, jedoch für die Katzen den Verlust der Tastwahrnehmung und dadurch eine Einschränkung des natürlichen Jagd-, Erkundungsverhaltens und der Orientierung bedeuten und somit zu Leiden führen.
- Taubheit, die ebenfalls schmerzfrei ist, aber eine Einschränkung des Erkundungs- und Sozialverhaltens für die Tiere bedeutet und somit zu Leiden führt.
- Haarlosigkeit, die neben dem erhöhten Verletzungsrisiko auch eine Einschränkung der Körperpflege und innerartlichen Kommunikation, also des Sozialverhaltens zur Folge hat und dadurch Leiden mit sich bringt.
- Brachyzephalie, Faltohren oder Schwanzlosigkeit, drei Merkmale, die die Körpersprache einschränken, also ebenfalls zu eingeschränktem Sozialverhalten und dadurch Leiden führen.
SG: Beginnen wir bei der Brachyzephalie wie sie bei Persern oder Exotic Shorthair als Rassestandard dazu gehört.
Welche Einschränkungen und Erkrankungen kommen mit der Kurzköpfigkeit einher?
MP: Brachyzephale Zuchtformen weisen massive anatomische Veränderungen auf.
Dazu gehören eine verkürzte Gesichtsbasis mit verkürzter Nasenlänge, eingeengte Nasenhöhlen mit Verformung und Kompression der Nasenmuscheln, kleinere Nasenöffnungen, Verkürzungen des Oberkiefers und des harten Gaumens, sowie flache Augenhöhlen.
Künzel et al. zeigte bereits 2003 durch morphometrische Messungen an 69 Katzenschädeln, dass dies nicht nur optische Abweichungen von einem normalen Erscheinungsbild sind, sondern dass diese Schädelverformungen auch funktionell beeinträchtigend für die Tiere sind. Sie führen nämlich zu erschwerter Atmung insbesondere auch eingeschränkter Nasenatmung, gestörter Thermoregulation und Gebissfehlstellungen, welche mit erschwerter Futteraufnahme und erhöhter Zahnsteinbildung verbunden sind. Aufgrund der Enge des Schädelknochens sind die Tiere häufig von einem gestörten Tränenabfluss betroffen, der wiederum ein erhöhtes Entzündungsrisiko auf der Haut mit sich bringt.
Je kürzer das Gesicht – desto mehr Leiden:
Sieslack et al. untersuchte 2021 wie der Grad der Brachyzephalie mit den funktionellen Einschränkungen korreliert und zeigte: je flacher die Nase, desto höher der Grad der krankhaften Funktionsstörungen. Das bedeutet konkret, je brachyzephaler eine Katze durch Kippen der Nasenmuscheln nach caudo-dorsal ist, desto enger auch ihre Atemwege und umso mehr ist der Atemwiderstand der Tiere erhöht. Je flacher der Schädel, umso höher auch der Grad des Exophthalmus oder der Malokklusion, also des Hervortretens der Augäpfel oder der Kieferfehlstellung und somit höher das Risiko von Keratitis, Hornhautulzera und Folgeerkrankungen am Auge, sowie Zahnfehlstellungen, Futteraufnahmeproblemen, Zahnsteinbildung und Folgeerkrankungen des Kieferapparates.
Die Zucht auf den extrem brachyzephalen Typ, wie er bei modernen Show-Persern oder Exotic Shorthair Katzen verbreitet ist, führt wie wir anhand der Befunde erkennen können zu einem hohen Ausmaß an Beeinträchtigungen und ist als Qualzuchtmerkmal im Sinne des § 11b TierSchG einzuordnen. Die Zucht mit Tieren, die solche Merkmale aufweisen ist tierschutzrechtlich unzulässig.
(Siehe auch Dissertation Schöll 2021, sowie QUEN-Merkblatt Nr. 9 Katze – Brachycephalie, 2023)
SG: Die Faltohrenthematik der Scottish Fold ist in letzter Zeit in den Fokus geraten. Doch das große Problem sind in erster Linie nicht die Faltohren als solches, sondern die mit dem Gendefekt einhergehenden Knorpel- und Knochendefekte am ganzen Körper.
Wie sieht das Leben so einer Scottish Fold Katze aus? Wie stark wird die Lebensqualität durch den Defekt beeinträchtigt? Wie lang ist die Lebenserwartung einer Scottish Fold? Gibt es noch andere Katzenrassen mit eben diesem oder ähnlichem Gendefekt?
MP: Die Scottish Fold-Katze trägt eine Mutation im TRPV4-Gen, die eine Osteochondrodysplasie verursacht – eine autosomal-dominat vererbbare Störung der Knorpel- und Knochenentwicklung. Mit dem Gendefekt verbunden ist eine Krankheit, die mit schmerzhaften Gelenkveränderungen, Fehlbildungen der Gliedmaßen und Einschränkungen der Beweglichkeit einhergeht und die Tiere bereits im Jungtieralter betreffen kann. Das nach unten gefaltete Ohr ist demnach nicht nur ein optisches Merkmal, sondern Symptom einer systemischen Skeletterkrankung.
Hübler et al. zeigte 2004, dass alle Katzen mit Faltohren in irgendeiner Form betroffen sind. Heterozygote Träger des Gendefektes (Fd/+) sind klinisch krank mit individuell progressivem Verlauf, homozygote Träger, also Katzen mit zwei mutierten Allelen, zeigen im Schnitt schwerere Deformationen.
Eine weitere Katzenrasse, die den Defekt sowohl homo- als auch heterozygot tragen kann ist die Highland Fold-Katze, die Langhaarvariante der Scottish Fold. Kreuzungen mit anderen Rassen, wie beispielsweise Europäisch Kurzhaar oder Britisch Kurzhaar, tragen, mit Kippohren im Phänotyp, ebenfalls das mutierte TRP4-Gen in sich. Und dazu, man muss es deutlich sagen, die Anlage, klinische Symptome der Osteochondrodysplasie zu entwickeln, wenn auch teilweise erst im späteren Lebensverlauf und in unterschiedlicher Intensität. Um noch ein Beispiel additiver Zuchtpathologie zu geben, also der Vereinigung mehrerer Qualzuchtmerkmale in einer Kreuzung, nenne ich die Ukrainian Levkoy-Katze. Das ist eine Kreuzung von Sphynx mit Scottish Fold, also eine haarlose, vibrissenlose Katze mit Faltohren. Auch solche Tiere wurden bereits von Menschen kreiert, mittlerweile ist jedoch unstrittig, dass diese Tiere schwer belastet sind
Osteochondrodysplasie ist ab einem bestimmten Punkt des Voranschreitens mit Schmerzen und Leiden verbunden, die sogar erheblich werden können. Zu den klassischen Befunden betroffener Tiere gehören verdickte Gelenke, v. a. an Sprung- und Vorderfußgelenken, versteifte Gliedmaßen, Schwanzwirbel, veränderte Körperhaltung und steife, abgehackte Gangveränderungen.
Die Tiere leiden unter chronischen Gelenk- und Knochenschmerzen, insbesondere an den Gliedmaßen, eingeschränkter Beweglichkeit und gestörter Kommunikationsfähigkeit durch die Kippohren.
Die Krankheit ist unheilbar, schreitet mit zunehmendem Alter fort und kann nur durch Schmerztherapie gelindert werden. Bei manchen Scottish Fold-Katzen macht die Schwere der Erkrankung auch eine Euthanasie aufgrund orthopädischer Beschwerden notwendig. Das bedeutet, dass auch die Lebenserwartung dieser Katzen deutlich verkürzt sein kann, wenn die Schwere der Erkrankung eine Euthanasie erforderlich macht.
Damit gilt die Zucht der Scottish Fold als Qualzucht im Sinne des § 11b TierSchG.
Bereits 2019 bestätigte das VG Ansbach das Zuchtverbot eines Veterinäramtes gegenüber einer Scottish Fold-Züchterin, weil es bei der Verpaarung dieser Katzenrasse eine Qualzüchtung im Sinne von § 11b TierSchG als erwiesen sah. Es wurde im Rahmen dieses Urteils anerkannt, dass jede Zucht mit Scottish Fold Katzen – auch Kreuzungen mit anderen Rassen – den Tatbestand der Qualzucht erfüllt.
SG: Wie sind Nacktkatzen, wie zum Beispiel die Sphynx, bezüglich Qualzuchtmerkmalen zu beurteilen?
Wie wirkt sich fehlendes Deckhaar und vor allem fehlende Vibrissen auf die Katzen aus?
MP: Die Sphynx-Katze, umgangssprachlich auch als Nacktkatze bezeichnet, weist aufgrund einer Mutation im KRT71-Gen eine genetisch bedingte Hypotrichose auf. Diese führt nicht nur zum weitgehenden Fehlen des Fells, sondern häufig auch zum Verlust der Vibrissen (Tasthaare). Beide Merkmale sind keine harmlosen Schönheitsabweichungen, sondern stellen Schäden von Körperorganen dar, die für die natürliche Katze essenzielle Funktionen erfüllen. Ein Schaden ist tierschutzrechtlich definiert als die negative Abweichung des Normalzustandes. Das ist auch der Fall beim Fehlen eines Körperteils oder Organes, wie Fell oder Vibrissen.
Die Haarlosigkeit der Sphynx ist mit deutlichen gesundheitlichen und verhaltensbiologischen Einschränkungen verbunden. Haut und Fell übernehmen bei Katzen wichtige Aufgaben im Sinne des mechanischen Schutzes, der Temperaturregulation und der Kommunikation mit Artgenossen.
Haarlosigkeit verhindert die Wärmeisolation, begünstigt Hautentzündungen und erhöht die Verletzungsgefahr. Außerdem können Nacktkatzen ihr arttypisches Putzverhalten nicht ausüben. Ein Aufenthalt im Freien ist für sie mit Problemen verbunden, die Katzen mit natürlichem Fell nicht haben: Schon ein kurzer Gang durchs Gebüsch kann zu schmerzhaften Hautverletzungen führen, und durch den fehlenden Wetterschutz haben sie ein erhöhtes Risiko für Sonnenbrand, Überhitzung oder Unterkühlung. Deshalb werden Sphynx-Katzen meist im Haus gehalten, was ihr Bewegungsspektrum und ihr natürliches Verhalten zusätzlich einschränkt.
Da ihnen die Vibrissen als wichtiges Sinnesorgan fehlen, können Sphynx-Katzen ihre Umgebung nicht normal wahrnehmen und zeigen häufig Unsicherheit und Orientierungsprobleme. Die Tasthaare dienen bei gesunden Katzen nicht nur der Orientierung, sondern auch der räumlichen Wahrnehmung, dem Beutefang und der sozialen Interaktion mit Artgenossen. Ihr Fehlen hat daher in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf das natürliche Verhalten und Wohlbefinden der Tiere. Dauerhaft entfällt ein wichtiger Teil der Gesichtsmimik, da unterschiedliche Positionen und Bewegungen der Tasthaare normalerweise zur nonverbalen Kommunikation beitragen. Ohne diese Ausdrucksmöglichkeit können Nacktkatzen innerartlich leichter missverstanden werden, was zu Unsicherheiten und Störungen im Sozialverhalten führt.
Neben den körperlichen Leiden sind Sphynxkatzen somit auch erzwungenermaßen im Sozialverhalten gestört, weil ihnen die Gesichtsmimik durch Tasthaare, sowie die Fellglättung oder Fellaufrichtung am restlichen Körper verunmöglicht ist.
Das Leben von Sphynxkatzen ist dadurch von dauerhaften Einschränkungen, Unwohlsein und wiederkehrenden Hautproblemen geprägt. Aufgrund dieser Merkmale gelten Nacktkatzen wie die Sphynx als stark belastet und erfüllen den Tatbestand des § 11 b TierSchG.
Auch das VG Berlin bestätigte bereits 2015 ein behördliches Zucht- und Kastrationsverbot für eine Sphynx-Züchterin und stellte fest: Den Sphynx-Katzen der Klägerin fehlten funktionsfähige Tasthaare vollständig. Diese seien aber „ein wesentliches Sinnesorgan“ und unverzichtbar für Orientierung, Beutefang und Kommunikation. Ihr Fehlen führe zu einer „Einschränkung des artgemäßen Verhaltens, die zu andauernden Leiden führt“.
SG: Gibt es Katzenrassen, deren Haltung aufgrund der Qualzuchtaspekte in Deutschland bereits verboten sind?
Wie verhält es sich mit den kurzschwänzigen/ schwanzlosen Manx-Katzen oder den Dackelkatzen „Munchkin“?
MP: Nein, es gibt aktuell keine Katzenrassen, deren Haltung aufgrund von Qualzuchtmerkmalen verboten ist. Ein solches Halteverbot existiert weder bei Katzen noch im Hunde- oder sonstigen Heimtiersektor. Hier sind daher vor allem Katzenliebhaberinnen und -liebhaber selbst gefordert, Verantwortung zu übernehmen und sich bei der Anschaffung bewusst für gesunde Tiere ohne Qualzuchtmerkmale zu entscheiden.
Was viele Menschen überraschen könnte: Auch der Verkauf und Kauf von Tieren mit offensichtlichen Qualzuchtmerkmalen ist nicht verboten. Ebenso wenig ist die Darstellung der Tiere im Internet, in sozialen Medien, in Film und Fernsehen, auf Produkten oder in der Werbung untersagt – selbst wenn diese Merkmale eindeutig Schmerzen, Leiden oder Schäden verursachen.
Auch explizite Zuchtverbote für bestimmte Katzenrassen gibt es bislang nicht. Das Zuchtverbot ergibt sich allein aus § 11b des Tierschutzgesetzes, der die Zucht von Tieren verbietet, wenn zu erwarten ist, dass durch züchterische Veränderung von Körperteilen oder Organen Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen.
Ein pauschales Rasseverbot hätte zwar klare Vorteile: Es wäre unmissverständlich, Veterinärbehörden könnten bei Verstößen effektiver arbeiten, und es hätte Signalwirkung für die Gesellschaft. Gleichzeitig hätte es aber auch eine Schwäche – Rassen könnten leicht optisch verändert oder umbenannt werden, wodurch die Regelung ins Leere liefe. Zielführender ist daher, verbotene Merkmalsausprägungen oder -kombinationen konkret zu benennen, etwa: Fehlendes Fell = Qualzuchtmerkmal → Zucht verboten.
Auch Rassen mit unstrittigen Merkmalen, wie Manx-Katzen mit verkürztem oder fehlendem Schwanz oder Munchkin-Katzen mit krankhaft verkürzten Gliedmaßen darf man verkaufen, kaufen und halten. Klar ist jedoch: wer dies tut, handelt gegen das Tierwohl. Ihre Zucht ist verboten, weil Körperteile so umgestaltet sind, dass dies einen Schaden darstellt und den Tieren und deren Nachkommen mindestens Leiden und dazu häufig Schmerzen entstehen.
Echte Tierliebe bedeutet in diesem Zusammenhang, Verantwortung zu übernehmen und sich bewusst gegen Tiere mit Qualzuchtmerkmalen und für gesunde Katzen zu entscheiden.
SG: Was können wir als Tierärzte und tiermedizinisches Fachpersonal gegen Qualzuchten unternehmen?
Wir Tierärztinnen und Tierärzte haben eine doppelte Verantwortung – ethisch und rechtlich. Nach dem Ethik-Kodex der Tierärzteschaft (BTK 2022) verpflichten wir uns, „die Interessen der Tiere gegenüber der Gesellschaft zu vertreten, Missstände aufzuzeigen und jede Form von Tierzucht abzulehnen, die zu Schmerzen, Leiden oder Qualen führt.“
Das fängt bereits an der Universität an, wo ich es für wichtig erachte, das Thema Qualzucht ausführlich zu thematisieren: zum einen im Sinne der Therapiemöglichkeiten und -notwendigkeiten zuchtbedingter Erkrankungen, aber auch im Sinne von Beratung und Prävention von Tierhaltenden.
Dies ist auch ein wichtiger Pfeiler, den wir als praktische Kolleginnen und Kollegen wahrnehmen müssen. Durch unsere Arbeit in Praxen und Kliniken haben wir einen unmittelbaren Einblick in viele Tierhalterhaushalte und können damit entscheidend zur Aufklärung und Prävention von Qualzuchten beitragen. An diesen Stellen sind wir oft die ersten, die kritische Merkmale bei Katzen erkennen – etwa Atemprobleme, Skelettveränderungen oder das Fehlen von Vibrissen – und können betroffene Haltende sensibel, aber faktenbasiert beraten und ggf. von einer Zuchtentscheidung abraten. Eine fachlich fundierte Aufklärung über die gesundheitlichen Folgen solcher Merkmale kann entscheidend dazu beitragen, das Bewusstsein von Tierhaltenden zu verändern bevor Leiden überhaupt entstehen.
Wir Amtstierärztinnen und Amtstierärzte auf den Veterinärämtern haben den Auftrag das Qualzuchtverbot zu kontrollieren und zu vollziehen. Diese Arbeit hat Einfluss auf den Teil von Tierzuchten, die den Behörden aufgrund von Auffälligkeiten gemeldet werden oder die, die aufgrund einer gewissen Größe bereits als gewerbsmäßig gelten und dem Veterinäramt bekannt sind.
An dieser Stelle möchte ich betonen, wie entscheidend die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der praktischen Tierärzteschaft und den Veterinärbehörden ist. Nur durch eine offene, kollegiale Kommunikation und gemeinsames Handeln kann es gelingen, die Zahl der Tiere mit Qualzuchtmerkmalen nachhaltig zu reduzieren.
Rechtlich ergibt sich die Befugnis zum Handeln aus der Auslegung der tierärztlichen Schweigepflicht. Nach dem Kommentar zum Tierschutzgesetz gilt diese nicht, wenn das Leben oder Wohlbefinden eines Tieres gefährdet ist. In solchen Fällen dürfen und sollten Tierärzt:innen tierschutzwidrige Zustände den zuständigen Behörden melden – auch dann, wenn kein Straftatbestand nach § 17 TierSchG vorliegt.
SG: Wie sollte ich mich als tiermedizinisches Fachpersonal verhalten, wenn Katzen mit entsprechenden Qualzuchtmerkmalen bei mir vorgestellt werden?
Das Einzeltier kann ja nun nichts für seine Qualzucht-bedingten Einschränkungen und ich möchte dem Einzeltier helfen, dennoch möchte ich zu den Besitzern durchdringen und ein Verständnis dafür erwecken, dass ihr Tier krank gezüchtet wurde.
Wie gehe ich taktisch klug vor?
MP: Mit Empathie und Fachkenntnis. Viele Haltende wissen nicht, dass ihr Tier unter zuchtbedingten Defekten leidet. Wichtig ist daher, objektiv aufzuklären und Alternativen aufzuzeigen – anhand von eigener Fachkompetenz, Informationsmaterial, Befunden, Fotos oder Fachliteratur.
Die Erfahrung in der Qualzuchtaufklärung zeigt uns, dass Fakten in Bezug auf mehr Tiergesundheit dankend angenommen werden. Und jede Haustierentscheidung die Gesundheit an oberste Stelle stellt ist die richtige.
SG: Gibt es relevante Gerichtsentscheidungen zur Qualzucht bei Katzen?
MP: Ja, es gibt mittlerweile mehrere richtungsweisende Gerichtsentscheidungen in Deutschland, die sich mit Qualzuchtmerkmalen bei Katzen befassen. Diese Urteile und Beschlüsse haben maßgeblich dazu beigetragen, die Anwendung von § 11b Tierschutzgesetz zu konkretisieren und den Tierschutz in der Katzenzucht zu stärken:
VG Berlin (2015) – Sphynx-Katzen ohne Vibrissen:
Das Gericht bestätigte ein Zuchtverbot für haarlose Katzen ohne Tasthaare. Das Fehlen der Vibrissen wurde als erheblicher Funktionsverlust und damit als Körperschaden mit Leiden bewertet.
VG Ansbach (2019 und 2020) – Scottish Fold-Katzen:
Beide Entscheidungen untersagten die Zucht und Vermehrung von Faltohrkatzen, da die Mutation im TRPV4-Gen zu einer Osteochondrodysplasie führt, die mit chronischen Schmerzen und Bewegungsstörungen einhergeht.
VG Oldenburg (Beschluss vom 5. 9. 2024, 5 B 2114/24) – Cornish Rex-Katzen:
Das Gericht bestätigte ein Zuchtverbot und ordnete die Unfruchtbarmachung der Tiere an, da angeborene Haar- und Vibrissenanomalien vorlagen, die als Qualzuchtmerkmal einzustufen sind.
VG Hamburg (Beschluss vom 4. 4. 2018, 11 E 1067/18) – Sphynx-Katzen ohne Vibrissen:
Bestätigung eines Zuchtverbots mit Unfruchtbarmachung wegen fehlender Tasthaare, die als wesentliches Sinnesorgan gelten und deren Verlust zu Leiden führt.
Diese Entscheidungen verdeutlichen, dass Qualzuchtmerkmale bei Katzen in Deutschland bereits regelmäßig als Verstoß gegen § 11b TierSchG bestätigt werden.
SG: Wie gehe ich vor, wenn ich im Klientel Besitzer haben, die mit diesen Qualzucht-Katzen züchten?
Wo kann ich mich hinwenden? Bei welchen Rassen ist gegebenenfalls eine Meldung ans Veterinäramt zielführend?
MP: Wenn Sie Tierhaltende in Ihrer Praxis haben, die mit Katzen züchten, bei deren Nachkommen Qualzuchtmerkmale zu erwarten sind und wenn Sie vermuten, dass Ihre Beratung erfolglos bleibt, sollten Sie sich an das zuständige Veterinäramt wenden. Dieses ist die verantwortliche Behörde für den Vollzug des Tierschutzgesetzes und kann prüfen, ob ein Verstoß gegen § 11b TierSchG vorliegt. Eine Meldung ist insbesondere bei Rassen mit unstrittigen Merkmalen wie Scottish Fold, Sphynx, Perser, Manx oder Munchkin zielführend, da hier wissenschaftlich belegte Qualzuchtmerkmale auftreten, kann aber auch in fraglichen Fällen zur Prüfung erfolgen.
Gerade in solchen Fällen ist die kollegiale Zusammenarbeit innerhalb der Tierärzteschaft von zentraler Bedeutung. Nur wenn wir offen miteinander kommunizieren, Beobachtungen teilen und gemeinsam handeln, kann Tierschutz wirksam umgesetzt werden. Die frühzeitige Ansprache und Einschätzung durch Kolleginnen und Kollegen kann helfen, Fälle korrekt einzuordnen und tierschutzrechtlich richtig zu handeln. Sie sind hierfür auch von der Schweigepflicht entbunden, denn „Das geschützte Interesse des Tierschutzes überwiegt das Geheimhaltungsinteresse des Tierhalters (…).“ (Hirt/Maisack/Moritz/Felde 2023).
Die Schweigepflicht darf also nicht als Schweigemantel für Tierleid missverstanden werden. Eine Meldung an das Veterinäramt ist nicht nur rechtlich zulässig, sondern – wenn Tierschutzwidrigkeit vorliegt – ethisch geboten. Wer Verstöße gegen § 11b TierSchG erkennt und meldet, handelt im Sinne des tierärztlichen Berufsethos: zum Schutz des Tieres, zur Unterstützung der Kollegenschaft und zur Verhinderung weiteren Zuchtleids.
Allgemein
Wenn weiterhin mit Qualzuchtmerkmalen gezüchtet wird, braucht es ein entschiedenes Umdenken und gemeinsames Handeln auf allen Ebenen. Zuchtverbände müssen ihre Verantwortung wahrnehmen und ihre Zuchtziele konsequent an der Gesundheit der Tiere statt an optischen Idealen ausrichten. Schönheit darf niemals über dem Wohl des Tieres stehen.
Ebenso wichtig ist, dass Politik, Gesellschaft, Zuchtverbände, Tierärzteschaft, Medien und der Handel gemeinsam Verantwortung übernehmen. Die Politik muss klare rechtliche Rahmenbedingungen schaffen und bestehende Gesetze wie § 11b TierSchG praxistauglicher gestalten. Die Veterinärämter brauchen Ressourcen und Rückhalt, um Verstöße effektiv zu ahnden. Bildung und Aufklärung in Schulen, in der Öffentlichkeit und unter Tierhalter:innen sind entscheidend – denn Wissen schützt Tiere und schafft Bewusstsein für verantwortungsvolle Zucht und Haltung.
Der Handel, insbesondere der Onlinehandel, darf nicht länger Plattform für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen sein – ein Verkaufsverbot solcher Tiere wäre ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig tragen die Medien Verantwortung für eine realistische und gesunde Darstellung von Tieren, frei von Verniedlichung und Schönfärbung von Leid.
Nur wenn alle Beteiligten – von der Gesetzgebung bis zur Gesellschaft – gemeinsam handeln und Verantwortung übernehmen, kann es gelingen, Qualzucht dauerhaft einzudämmen und das Wohl der Tiere in den Mittelpunkt zu rücken.
Zum Weiterlesen
- Schöll, K. (2021): Qualzuchtmerkmale bei der Katze und deren Bewertung unter tierschutzrechtlichen Aspekten. Dissertation, Universität Gießen.
- QUEN (2023): Merkblatt Nr. 9 – Katze Brachyzephalie.
- QUEN (2025): Merkblatt Nr. 2 – Katze Haarkleid.
- Künzel, W. et al. (2003): Morphometric Investigations of Breed-Specific Features in Feline Skulls.
- Sieslack, J. et al. (2021): Correlation of Brachycephaly Grade with Exophthalmos and Airway Reduction in Persian Cats.
- Hübler, M. et al. (2004): Palliative Irradiation of Scottish Fold Osteochondrodysplasia.
- Hirt, Maisack, Moritz, Felde (2023): Tierschutzgesetz, Kommentar – Schweigepflicht und rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB).
- Bundestierärztekammer (2022): Ethik-Kodex der Tierärztinnen und Tierärzte Deutschlands.
- VG Berlin, Urteil v. 23. 09. 2015 – 24 K 202.14.
- VG Ansbach, Urteile v. 04. 03. 2019 und 16. 11. 2020 – AN 10 K 18.00952 / 19.00988.
- VG Gießen, Urteil v. 24. 09. 2024 – 4 K 1164/24.
- VG Oldenburg, Beschluss v. 05. 09. 2024 – 5 B 2114/24.
- VG Hamburg, Beschluss v. 04. 04. 2018 – 11 E 1067/18.
- AG Kassel, Urteil 1993 (zitiert nach Schöll 2021 und Hirt/Maisack/Moritz/Felde § 11b Rn. 55): Zuchtverbot weißer Perserkatzen wegen erblich bedingter Taubheit.
Über Dr. Sarah Gutmann
Sarah Gutmann ist Fachtierärztin für Klein- und Heimtiere mit der Zusatzbezeichnung Neurologie und der Zusatzbezeichnung Physiotherapie. Ihre Expertise und Leidenschaft gilt der klinischen Neurologie und Neurorehabilitation. Im Bereich Rehabilitation hat sie sich als Certified Canine Rehabilitation Practitioner (CCRP) und Akademische Expertin für veterinärmedizinische Physikalische Therapie und Rehabilitation (Universität Wien) qualifiziert.
Nach ihrer Promotion und Tätigkeit in der Abteilung für Neurologie und Neurochirurgie in Leipzig, hat sie NEUROVETMOVE, eine spezialisierte Tierarztpraxis für Neurologie und Physiotherapie in Markkleeberg, gegründet und steht dort als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Sarah Gutmann ist Fachtierärztin für Klein- und Heimtiere mit der Zusatzbezeichnung Neurologie und der Zusatzbezeichnung Physiotherapie. Ihre Expertise und Leidenschaft gilt der klinischen Neurologie und Neurorehabilitation. Im Bereich Rehabilitation hat sie sich als Certified Canine Rehabilitation Practitioner (CCRP) und Akademische Expertin für veterinärmedizinische Physikalische Therapie und Rehabilitation (Universität Wien) qualifiziert.
Nach ihrer Promotion und Tätigkeit in der Abteilung für Neurologie und Neurochirurgie in Leipzig, hat sie NEUROVETMOVE, eine spezialisierte Tierarztpraxis für Neurologie und Physiotherapie in Markkleeberg, gegründet und steht dort als Ansprechpartnerin zur Verfügung.



